„Was ist Doping?“
Doping im Pferdesport gemäß den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)
Auf ihrer Homepage www.pferd-aktuell.de definiert die FN Doping wie folgt:
„Doping wird allgemein als Leistungssteigerung verstanden. … Die Medikation ist ebenfalls eine Leistungssteigerung. … Bei Doping geht man davon aus, dass die vorhandene Leistungsfähigkeit des gesunden Pferdes verändert wird (klassisch: Anabolika). Bei Medikation wird als Ausgangspunkt in der Regel die vorhandene Leistungsminderung angenommen. Das heißt eine Krankheit liegt vor, zum Beispiel des Bewegungsapparates. Das Pferd erhält Schmerzmittel und wird in die Lage versetzt seine "normale" Leistung zu erbringen. ….daher ist der Start in beiden Fällen verboten. …. Dass eine Erkrankung den Einsatz von im Wettkampf verbotenen Substanzen erforderlich machen kann, ist unwidersprochen. Aber ein Pferd, welches sich in Behandlung befindet oder unter dem Einfluss von zur Behandlung eingesetzten Substanzen steht, darf nicht an Wettkämpfen teilnehmen. Das ist ein Grundsatz der LPO und WBO und steht außerdem auch sinngemäß im Deutschen Tierschutzgesetz.“
Dem können wir uns von der futtermanufaktur nur anschließen. Kranke und verletzte Pferde sowie Pferde in der Rekonvaleszenz (z.B. nach einer Kolik oder Infektion) haben im Sport nichts verloren.
Zum Thema Zusatzfuttermittel erwähnt die FN unter der Frage „12. Können Naturprodukte und Pflegemittel Doping sein?“ konkret folgende Substanzen, die dopingrelevant sind:
- Reine Glucosaminoglykane (Chondroitinsulfat) oder Hyaluronsäure
- Teufelskralle, Ingwer oder Weihrauch.
- Tryptophan in Verbindung mit Hopfen oder Passiflora und anderen Substanzen zur "Beruhigung"
- Baldrian.
Dazu nehmen wir wie folgt Stellung:
- Reines Chondroitinsulfat bzw. Hyaluronsäure sind als Futtermittelzusatzstoffe nicht zugelassen und werden von uns daher auch nicht angeboten. In der futtermanufaktur verwenden wir verschiedene zugelassene Einzelfuttermittel wie Fischmehl oder Muschelkonzentrat, die einen natürlichen Gehalt an Glucosaminoglykanen haben. In dieser Form handelt es sich nicht um Arzneimittel und ist daher auch nicht dopingrelevant.
- Laut FN ist die Aminosäure (L-)Tryptophan nur dann verboten, wenn es in Verbindung mit Hopfen oder Passiflora verwendet wird. In der futtermanufaktur verwenden wir weder Hopfen, Passiflora noch Baldrian.
Von uns verwendet und als dopingrelevant einzustufen sind nur die Rohstoffe Teufelskralle und Ingwer. Hierzu empfiehlt die FN:
„Damit man also keinen unangenehmen Brief nach der Durchführung einer Medikationskontrolle erhält, sollte auf den Einsatz aller vorgenannten Substanzen 48 Stunden vor der Wettkampfteilnahme verzichtet werden. (Die Zeitangabe ist eine Empfehlung vor dem Hintergrund des jetzigen Standes der Wissenschaft und der Analytik. Änderungen hierzu werden entsprechend veröffentlicht.“).
Haben Sie noch Fragen zum Thema Doping? Dann rufen Sie uns an: 07042 / 815 22 20
(Mo. – Do. 9 bis 17 Uhr, Fr. 9 bis 15 Uhr)
Ihre futtermanufaktur 
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